von Erika Reglin-Hormann
“Trotz Schmarotzern brauchen wir das Bürgergeld“: Ein Kommentar von Thomas Straubhaar (Hamburger Weltwirtschaftsinstitut) in Welt online zu lesen.
Hier zitiert er zunächst die Parteien: “Es findet sich im gemeinsamen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009 die Absichtserklärung: Die Koalition nimmt sich vor, die vielfältigen und kaum noch überschaubaren steuerfinanzierten Sozialleistungen darauf hin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang eine Zusammenfassung möglich ist. In diese Prüfung wird auch das Konzept eines bedarfsorientierten Bürgergeldes einbezogen.”
Und weiter: “Das Bürgergeld sorgt für ein Mindesteinkommen, das Beschäftigung fördert und Arbeitseinkommen nicht benachteiligt.”
Aus Sicht der Grundeinkommensbefürworter sind Herrn Straubhaars Argumente in Bezug auf die Bedingungslosigkeit mehr als richtig. In der Frage jedoch, welches Finanzierungsmodell geeignet erscheint, scheiden sich die Geister. Das “solidarische Bürgergeld” ist nicht der Weisheit letzter Schluss.
Die BGE-Modelle unterscheiden sich grundlegend in zwei Varianten:
- Finanzierung durch Besteuerung von Einkommen
- Finanzierung durch Besteuerung von Konsumgütern
Eine dritte Variante – möglicherweise als ergänzende Finanzierung – wäre beispielsweise die Besteuerung von Finanztransaktionsgeschäften.